Nachgründung

Wird zur nachträglichen Tiefgründung bestehender Bauwerke angewendet.

Eine nachträgliche Tiefgründung wird dann erforderlich, wenn die vorhandene Gründung des Bauwerkes nicht ausreichend ist und das Gebäude starke Setzungserscheinungen aufweist.

Die Ursache der Setzungen sollte durch einen Bodengutachter festgestellt werden. Anhand des von ihm erstellten Gutachtens  und der statischen Unterlagen des Bauwerkes kann der Umfang der Nachgründung festgelegt werden.

An den vorgesehenen Pfahlstandorten werden ca. 1 m2 große Press gruben von außen oder aus dem Keller herausgehoben.

Dann beginnt die eigentliche Pfahlherstellung unter dem Fundament. Hierbei  werden die Pfahlsegmente (Stahl oder Beton) hydraulisch in den Boden gepresst.

Die einzelnen Pfahlteile werden durch momentsteife Stahlrohrkupplungen verbunden. Hat der Pfahl die im Gutachten geforderte Tiefe und den geforderten Press druck erreicht, wird der Pfahl kraftschlüssig an das vorhandene Fundament angeschlossen und die Pressgrube wird wieder verfüllt.

Für jeden wird ein Pressdruckprotokoll aufgezeichnet.