- Der erforderliche erdstatische Nachweis wird von Bohr-Gruppe GmbH erbracht.
- Die Einmessung der Pfähle erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen durch den Auftraggeber.
- Ein Istplan der Pfahllage wird erstellt.
- Die Pfahlerstellung wird ständig durch fachgeschultes Personal überwacht.
- Der ausgebohrte Boden und das Kappgut verbleiben im Bereich der Pfähle.
- Kappen der Pfähle tiefer als 0.50 m unter Bohrebene mussen bauseits erfolgen.
- Kappen der Pfähle bis 0.50 m unter Bohrebene im Frischbeton.