AGB, Auftragsbedingungen

  1. Der erforderliche erdstatische Nachweis wird von Bohr-Gruppe GmbH erbracht.
  2. Die Einmessung der Pfähle erfolgt aus versicherungstechnischen Gründen durch den Auftraggeber.
  3. Ein Istplan der Pfahllage wird erstellt.
  4. Die Pfahlerstellung wird ständig durch fachgeschultes Personal überwacht.
  5. Der ausgebohrte Boden und das Kappgut verbleiben im Bereich der Pfähle.
  6. Kappen der Pfähle tiefer als 0.50 m unter Bohrebene mussen bauseits erfolgen.
  7. Kappen der Pfähle bis 0.50 m unter Bohrebene im Frischbeton.